Pressemitteilung der SPD-Fraktion zum Schutz des Bibers an der Schwalm

Der Europäische Biber – das größte Nagetier Europas und das zweitgrößte lebende Nagetier der Erde – ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz und auf europäischer Ebene durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) besonders geschützt. Das Revier einer Biberfamilie, die aus dem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach der Qualität des Biotops 1 bis 3 Kilometer Fließgewässerstrecke.

An der Schwalm, im Bereich zwischen der Otto-Mühle und Neuental-Bischhausen haben sich mehrere Tiere, bzw. eine Biberfamilie angesiedelt. Die Kartierung der Biber in Hessen im Jahresbericht 2017 der oberen Naturschutzbehörde (RP Darmstadt) zeigt, dass der Biberbestand bei Bad Zwesten ggf. noch nicht erfasst ist.

Auch aus diesem Grunde ist es der SPD-Fraktion wichtig, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christina Philippi, dass die Gemeinde im Rahmen der an der Schwalm anstehenden Renaturierungsmaßnahmen, ein besonderes Augenmerk auf den Lebensraum des dort heimisch gewordenen Bibers legt. Diesen gilt es zu schützen und zu sichern. Insbesondere sind die geplanten Maßnahmen auf ihre Verträglichkeit mit den Tieren zu überprüfen.

Des Weiteren wird die SPD-Fraktion in der kommenden Gemeindevertretersitzung beantragen, dass die Gemeinde die Umsetzung eines Schutzprojektes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Umweltministerium, in Analogie des Rebhuhnschutzprojektes durch die Gemeinde Bad Zwesten, anstrebt bzw. die Auflegung eines solchen Projektes beim hessischen Umweltministerium anregt, so Philippi abschließend.

Wichtiger Hinweis:
Laut Tierschutz-Bußgeldkatalog drohen in Hessen Strafen bis zu 50.000 Euro bei mutwilligen Beschädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bibers. Gleiches gilt bei Jagd auf diese Tiere.
Bildquelle: SPD Bad Zwesten

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