Von den über 600 in Hessen betroffenen Mühlen stehen auch einige in Bad Zwesten. Mühlen deren Geschichte und Anlagen teilweise bis in das 1200 Jahrhundert zurückverfolgt werden können. Diese Anlagen können nicht einfach einmal umgelegt oder umgebaut werden, zumal viele der Anlagen mit staatlicher Förderung erst zur ökologischen Stromerzeugung umgebaut wurden. Wassermühlen verbrauchen kein Wasser, sie nutzen die Wasserkraft, um auf eine der umweltfreundlichsten Arten Strom zu erzeugen, so der Fraktionsvorsitzende Robert Koch.
Durch den Erlass des Umweltministeriums wird nun einer dezentralen umweltfreundlichen Stromerzeugung, durch die Hintertür, das Wasser abgegraben und die wirtschaftliche Existenz gefährdet, so der Fraktionsvorsitzende weiter. Keine pauschale Verordnung, sondern eine individuelle Einzelprüfung sind hier angesagt, um intelligente Lösungen zu finden. Wenn Umbauten notwendig sein sollten, seien es z.B. mechanische Veränderungen o.ä., dürfen diese nicht den Betreiber*innen aufgebürdet werden, sondern wer fordert, muss auch zahlen, wünscht sich Robert Koch weiter. Sollte es zu Stromausfällen kommen, müssen die genau wie bei Großkonzernen ausgeglichen werden.
In den Mühlgräben haben sich im Laufe der Zeit neue Ökosysteme gebildet, deren Verlust an Flora und Tierwelt dann auch zu bedauern wären. Dies muss ebenfalls mit in die Einzelbetrachtung einfließen, daher fordern wir zum Schutz unserer Mühlen eine Veränderung dieser Verordnung, um flexibler und auf jedes Objekt bezogen eine ausgewogene Lösung finden zu können. Einfach den Wasserhahn abdrehen ist keine gute Lösung, schließt der Fraktionsvorsitzende.